Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Fa. Dreher GmbH

§ 1 Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Änderungen

(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn dieser einen Auftrag zu seinen Bedingungen bestätigt und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden diesen vorbehaltslos beliefern.
(2) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, d.h. sie verstehen sich als Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung aufzugeben. Dies gilt auch für Prospekte und Angaben auf unserer Website. Bestellungen des Kunden werden für uns erst verbindlich, wenn wir ausdrücklich die Annahme erklären, liefern oder die Rechnung stellen.
(3) Als zugesichert gelten nur die von uns ausdrücklich bestätigten Eigenschaften der Waren. Die Geeignetheit der bestellten Waren sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Geräten und Automaten für den vom Kunden beabsichtigten Zweck fallen in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.
(4) Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen oder Änderungen des abgeschlossenen Vertrags bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

§ 2 Lieferung

(1) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit deren Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig vom Ort der Versendung der Ware und davon, wer die Lieferkosten trägt, jedoch nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
(2) Die Angabe eines Lieferdatums ist unverbindlich, es sei denn, dass ein Fixtermin vereinbart ist. Im Falle eines Lieferverzugs wird ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden auf 5% des Warenwerts begrenzt, es sei denn, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
(3) Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, bei begründeten Zweifeln an dessen zukünftigen Zahlungsfähigkeit oder - bereitschaft sowie im Falle eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden sind wir berechtigt, weitere Lieferungen abzulehnen, ohne dass dem Kunden hieraus irgendwelche Rechte erwachsen.
(4) Im Falle höherer Gewalt sowie sonstiger nicht von uns zu vertretenden Ereignisse, die die Lieferung unvorhersehbar unmöglich machen, erschweren oder nicht nur kurzfristig behindern, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung bis zum Wegfall des Hindernisses zu verschieben. Schadensersatzansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste, es sei denn, dass der Preis vereinbart wurde.
(2) Die Preise verstehen sich – soweit nichts anderes vereinbart ist - zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto Kasse fällig. Für danach versandte Mahnungen können wir jeweils eine Kostenpauschale von 10,00 € berechnen.
(4) Der Kunde darf mit Gegenansprüchen nur aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum.
(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, solange er nicht mit seinen uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen im Verzug ist und solange sich seine Vermögensverhältnisse nicht wesentlich verschlechtern.
(3) Der Kunde ist zur sachgemäßen Behandlung der Vorbehaltsware verpflichtet. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen. Soweit es sich bei der Ware um Automaten oder sonstige Geräte handelt, ist der Kunde verpflichtet, durch eine dauerhafte Kennzeichnung auf dem Gerät auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Bei Pfändungen hat der Kunde ausdrücklich auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gestattet er uns den jederzeitigen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen sowie zu seinem Lager zur Feststellung der in unserem Eigentum stehenden Waren. Hat der Kunde Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit an uns zu nehmen. Das Gleiche gilt, wenn eine wesentliche Verschlechterung bei den Vermögensverhältnissen des Kunden eintritt oder droht.

§ 5 Gewährleistung

(1) Bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der Kunde hat die Ware bei deren Anlieferung auf erkennbare Mängel und Beschädigungen sowie auf Mengenabweichungen und Falschlieferung zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind beim Warenempfang auf der Lieferquittung zu vermerken und müssen uns darüber hinaus unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche gegen uns hergeleitet werden, es sei denn, dass der Kunde Verbraucher ist.
(3) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, gelten für die Rechte des Kunden die gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(4) Nicht als Mängel gelten Gebrauchsspuren, die Abnutzung von Verschleißteilen sowie Abweichungen, die die Tauglichkeit der Waren zu dem beabsichtigten Zweck nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen.
(5) Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir – bei Verbrauchern, soweit zulässig – berechtigt, wahlweise den Mangel zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt ab Übergabe der Ware ein Jahr, es sei denn, dass der Kunde Verbraucher ist. Bei Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung – vorbehaltlich einer anderweitigen gesonderten Vereinbarung - ausgeschlossen bzw. bei Verbrauchern auf ein Jahr beschränkt.
(7) Jegliche Gewährleistungsansprüche setzen eine sachgemäße Behandlung und einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Ware voraus. Beim Betrieb der von verkauften Geräte sind insbesondere die Pflege- und Inspektionsintervalle gemäß den Betriebsanleitungen, sonstige Hinweise und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
(8) Für Schäden und Mängel, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelhafte Wartung oder Pflege, instruktionswidrige Bedienung, äußere Einwirkung, mangelhafter Wasserbeschaffenheit oder aufgrund der Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder ungeeigneten Produkten entstanden sind, haften wir nicht.

§ 6 Haftung

(1) Soweit die getroffenen Vereinbarungen bzw. zwingende gesetzliche Bestimmungen keine abweichenden Regelungen enthalten, sind Schadensersatzansprüche des Kunden – auf welchen Rechtsgründen diese auch immer beruhen mögen - gegen uns sowie gegen unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht für Schäden aus Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
(2) Unsere Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig -, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 7 Annahmeverzug des Kunden

Kommt der Kunde mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung oder Ware in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und ohne Nachweis der Schadenshöhe Schadenersatz in Höhe von 20 % des Rechnungswertes zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bei entsprechendem Nachweis bleibt uns unbenommen. Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.

§ 8 Datenschutz

Wir sind berechtigt, Daten des Kunden für die Zwecke der Durchführung und Pflege der Geschäftsbeziehungen zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für Warenbestellungen ist Rot am See, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) Beiderseitiger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Beziehungen zwischen uns und dem Kunden ist – soweit der Kunde kein Verbraucher ist – Rot am See.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich unter Anwendung dieser Bestimmungen bei einen Vertrag mit einem Kunden eine Regelungslücke ergeben, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen soll diejenige rechtlich wirksame Regelung gelten, die dem gewollten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt bzw. die die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.
(2) Die Entsorgung von gebrauchten Geräten nach Ende Ihrer Nutzung obliegt – soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen – dem Kunden. Dieser hat hierbei die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

(16.06.2016)